Anreise am 23. Mai 2027 ab 10:00 Uhr · Camping bis 30. Mai 2027 · Bunnen
CAMPINGORDNUNG
Veranstalter und Geltungsbereich
- Veranstalter
- Rock Rodeo Event
- Campingzeitraum
- Anreise am 23. Mai 2027 ab 10:00 Uhr · Camping bis 30. Mai 2027
- Veranstaltungsort
- Farwicker Straße 23, 49624 Bunnen
- Kontakt
- Info@rock-rodeo-bunnen.de · 01520 2668844
Diese Ordnung gilt für alle Gäste des Campingbereichs. Mit Betreten und Nutzung des Campinggeländes sind die Regeln sowie die Anweisungen des Veranstalters Rock Rodeo Event, des Veranstaltungsteams und des Sicherheitsdienstes zu beachten. Behördliche Vorgaben, Rettungsmaßnahmen und aktuelle Sicherheitsanweisungen vor Ort haben Vorrang.
1. Zutritt, Anreise und Stellplatz
- Die Anreise zum Campingplatz ist am 23. Mai 2027 ab 10:00 Uhr möglich.
- Der Zutritt ist nur mit einer gültigen Campingberechtigung gestattet. Camps können nicht reserviert oder vorab abgesteckt werden.
- Das Mindestalter für Campinggäste beträgt 16 Jahre. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung einer personensorgeberechtigten Person und müssen diese auf Verlangen vorzeigen.
- Fahrzeuge sind platzsparend am eigenen Camp abzustellen. Gäste ohne Campingberechtigung dürfen den Campingbereich nicht mit Fahrzeugen befahren.
- Rettungs-, Flucht- und Zufahrtswege müssen jederzeit vollständig frei bleiben.
2. Fahrzeuge und Sicherheit
- Ab 20:00 Uhr dürfen Fahrzeuge nicht mehr bewegt werden. Ausgenommen sind Notfälle und ausdrückliche Anweisungen des Veranstalters oder Sicherheitsdienstes.
- Vor 20:00 Uhr sind nur notwendige Fahrten zur An- und Abreise, Versorgung oder Rückkehr zum eigenen Camp erlaubt. Spaßfahrten und Fahrten von Camp zu Camp sind untersagt.
- Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, darf kein Fahrzeug führen.
- Gerufene Rettungsdienste oder Tierärzte sind am Eingang in Empfang zu nehmen und zum Einsatzort zu führen.
3. Feuer, Strom und Aggregate
- Feuer ist ausschließlich in handelsüblichen, standsicheren Feuerschalen auf feuerfestem Untergrund erlaubt. Bodenfeuer sind untersagt.
- Feuer muss ständig beaufsichtigt und vollständig gelöscht werden. Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten. Bei Trockenheit, Wind oder behördlicher Anordnung kann Feuer vollständig untersagt werden.
- Stromaggregate dürfen nur im Freien, standsicher und so betrieben werden, dass Abgase, Lärm und Brandgefahren vermieden werden.
- Für den Außenbereich geeignete Kabel und Verteiler sind so zu verlegen, dass keine Stolperstellen entstehen. Ein Anschluss unmittelbar am eigenen Stellplatz kann nicht garantiert werden.
4. Tiere
- Für jedes Pony und Pferd ist der zugehörige Equidenpass mitzuführen.
- Hunde, Handpferde und Kutschen sind im Reitgelände erlaubt; Fohlen dürfen nicht mitgebracht werden.
- Tiere sind sicher unterzubringen, jederzeit zu beaufsichtigen und so zu führen, dass andere Personen und Tiere nicht gefährdet werden.
- Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen. Die gesetzliche Haftung der Tierhalterin oder des Tierhalters bleibt unberührt.
5. Sauberkeit, Sanitärbereiche und Abreise
- Die Camps sind täglich ab 11:00 Uhr sauber und aufgeräumt zu halten. Dusch- und Toilettenwagen sind ordentlich zu hinterlassen.
- Die bereitgestellten Container sind nur für üblichen Hausmüll bestimmt. Zelte, Pavillons, Sperr- und Sondermüll müssen mitgenommen und fachgerecht entsorgt werden.
- Bei der Abreise ist der Stellplatz vollständig geräumt und im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen. Gegrabene Löcher sind zu schließen.
- Nachgewiesene Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung oder Entsorgung können der verursachenden Person nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
6. Hausrecht und vorzeitige Abreise
- Bei Verstößen gegen diese Ordnung oder bei einer Gefährdung von Personen, Tieren oder Sachen kann der Veranstalter im Rahmen des Hausrechts angemessene Maßnahmen bis zum Platzverweis treffen.
- Bei freiwilliger vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Campinggebühr. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
8. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
Stand: September 2026